


KONDITIONEN
Gut zu wissen
Obwohl die Wirksamkeit der Gestalttherapie wissenschaftlich belegt ist, übernehmen die Krankenkassen in Deutschland derzeit keine Kosten.
Daher müssen Klient*innen die Therapie selbst finanzieren.
In einigen Fällen kann eine anteilige Kostenübernahme durch eine private Zusatzversicherung (für Heilpraktikerleistungen) oder eine private Krankenversicherung möglich sein.
KOSTEN
Gestaltpsychotherapie
60 Minuten: 90 Euro
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Gestaltpsychotherapie
90 Minuten: 135 Euro​
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Gestaltberatung/Coaching
60 Minuten: ab 90 Euro
ABLAUF
Nach Ihrer Kontaktaufnahme vereinbaren wir einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch.
Dabei haben Sie die Möglichkeit, mir Ihre Beweggründe, Wünsche und Erwartungen an die Therapie oder
Beratung zu schildern. Gemeinsam besprechen wir Ihre aktuelle Situation und klären, welche Themen im Vordergrund stehen. Zudem gewinnen wir beide einen ersten Eindruck davon, ob eine Zusammenarbeit für uns passend ist.
Ich gebe Ihnen außerdem eine erste Einschätzung dazu, in welchen zeitlichen Abständen die Sitzungen sinnvoll stattfinden könnten.
Das Erstgespräch wird mit dem Honorar einer 60-minütigen Gestaltpsychotherapie-Sitzung berechnet.
Alle vereinbarten Termine sind verbindlich. Sollte es Ihnen einmal nicht möglich sein, einen Termin wahrzunehmen, bitte ich Sie, mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Sollte die Absage später erfolgen, bitte ich um Verständnis dafür, dass das Honorar dennoch berechnet wird.
VORTEILE DER FINANZIERUNG EINER PSYCHOTHERAPIE ALS SELBSTZAHLER*IN
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Keine langen Wartezeiten:
Selbstzahler*innen erhalten in aller Regel schneller einen Therapieplatz, da sie nicht auf Genehmigungen oder begrenzte Kassensitze angewiesen sind. -
Freie Wahl der Therapeutin oder des Therapeuten:
Es gibt keine Einschränkungen durch Kassenzulassungen - Sie können die Begleitung wählen, die am besten zu Ihnen passt. -
Individuelle Therapiegestaltung:
Die Häufigkeit und Dauer der Sitzungen sind flexibel und müssen nicht den Vorgaben der Krankenkasse entsprechen. -
Vertraulichkeit bleibt gewahrt:
Keine Eintragungen in den Akten der Krankenkasse, was in bestimmten Situationen (z. B. beim Abschluss von Versicherungen oder im Berufsleben, wie bspw. anstehender Verbeamtung) von Vorteil sein kann. -
Keine bürokratischen Hürden:
Es sind keine Anträge, Gutachten oder Genehmigungen notwendig, was den Prozess unkomplizierter macht.